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In Deutschland werden die Mitglieder des Deutschen
Bundestages (MdB) auch als Abgeordnete oder
besser Bundestagsabgeordnete bezeichnet.
Sie werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier,
gleicher und geheimer Wahl gewählt, und sind als
Vertreter des ganzen Volkes weder an Aufträge noch
an Weisungen gebunden und nur ihrem Gewissen
unterworfen.
Die gewählten Abgeordneten des Landtages eines
Bundeslandes in Deutschland werden als Mitglied
des Landtages bzw. in Berlin auch als Abgeordnete
bezeichnet, weil das Berliner Landesparlament das
Abgeordnetenhaus ist. Die Kurzbezeichungen
für die entsprechenden Abgeordneten der
Landesparlamente sind MdL (Mitglied des
Landtags), MdA (Mitglied des
Abgeordnetenhauses von Berlin), MdBB
(Mitglied der Bremischen Bürgerschaft) und MdHB
(Mitglied der Hamburgischen Bürgerschaft).
Die gewählten Abgeordneten des Europäischen
Parlaments werden in Deutschland als Mitglied des
Europäischen Parlaments (MdEP) bezeichnet.
Ein Abgeordneter muss volljährig und seit
mindestens einem Jahr die deutsche
Staatsangehörigkeit besitzen.
Die Bundestagsabgeordneten werden alle vier Jahre
bei der Bundestagswahl gewählt.
(Quelle:
Wikipedia) |